Beim Opt-in muss der Verbraucher ausdrücklich seine Erlaubnis zur werblichen Kontaktaufnahme erteilen.
Auf der juristisch sicheren Seite sind Sie mit dem Double-Opt-in: Im ersten Schritt trägt sich der Interessent ein. Es folgt eine E-Mail-Nachricht mit der Bitte um Bestätigung. Erst wenn der Interessent auch auf die Bestätungsanfrage reagiert, wird die Registrierung wirksam.
siehe auch: E-Mail-Newsletter

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